Finanzielle Unterstützung bei Kinderbetreuungseinrichtungen

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz sieht die finanzielle Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vor. Zur inhaltlichen Ausgestaltung dieser Regelung hat der Main-Kinzig-Kreis eigene Richtlinien entwickelt, die die einheitliche Leistungewährung zum Ziel haben.

Wir weisen darauf hin, dass die Kosten für Kindertagespflege nur bezuschusst werden können, wenn kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Nach § 52 der Hessischen Landkreisordnung sind wir gehalten, die geeignetste und kostengünstigste Kinderbetreuung zu fördern.

Zum Beantragen der Leistungen benutzen Sie bitte unsere Vordrucke. Beachten Sie bitte auch, dass dem Antrag die ausgefüllte Mietbescheinigung als Anlage beizufügen ist.

  • Antrag auf Übernahme der Kindergarten/-hortgebühren PDF-Dokument)

Das Hessische Sozialministerium stellt im Rahmen seines Programmes "Offensive für Kinderbetreuung" ebenfalls Fördermittel zur Verfügung. Das Programm hat die Entwicklung innovativer örtlicher Angebote zur Tagesbetreuung von Kindern zum Ziel. Weitere Infos gibt es direkt beim Hessischen Sozialministerium .





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