UnterhaltsvorschussAlleinerziehende Mütter oder Väter erziehen ihr Kind meist unter erschwerten Bedingungen. Sie benötigen finanzielle Hilfe, wenn sie von dem anderen Elternteil nicht wenigstens den üblichen Regelunterhalt erhalten oder ihn nicht rechtzeitig erhalten. Das Unterhaltsvorschussgesetz gewährt Kindern von alleinerziehenden Müttern oder Vätern Unterhaltsleistungen, wenn und soweit diese vom anderen Elternteil nicht gezahlt werden. Seit dem Jahr 2000 tragen Bund, Land und Kommunen jeweils zu einem Drittel die Kosten des Unterhaltsvorschussgesetzes. [Details dazu finden Sie hier...] Änderungen zum Januar 2010 Der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben: Von 117 auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 auf 180 Euro für die Sechs- bis Elfjährigen. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht von 6024 Euro auf 7008 Euro.
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Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes Main-Kinzig-KreisDas Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises hat die Aufgabe dem alleinerziehenden Elternteil den Unterhalt zu sichern, und von dem anderen Elternteil den Unterhalt einzufordern. |