Mutterschaftsgeld

Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten während der Mutterschutzfrist von ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld. Voraussetzung ist, dass die Frau sechs Wochen vor der Entbindung (bei Beginn der Schutzfrist) in einem Arbeitsverhältnis steht, in Heimarbeit beschäftigt ist oder ihr Arbeitsverhältnis während ihrer Schwangerschaft vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist.

Höhe des Mutterschaftsgeldes bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen

Das Mutterschaftsgeld entspricht im Normalfall ihrem Nettoeinkommen. Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse bis zu 13 Euro pro Tag. Ihr Arbeitgeber legt den Rest drauf und stockt den Kassen-Betrag auf, bis die Summe Ihrem Durchschnitts-Netto-Verdienst der vergangenen drei Monate entspricht. Erhalten Sie Ihr Geld wöchentlich gilt entsprechend: Es wird aufgestockt, bis Sie den Durchschnittsverdienst der vergangenen 13 Wochen bekommen.

Höhe des Mutterschaftsgeldes bei privat versicherten Arbeitnehmerinnen

Wenn Sie privat versichert sind, erhalten Sie keinen Tagessatz von der Krankenkasse, sondern nur einmal 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Dies ist voraussichtlich etwas weniger, als ihr bisheriges durchschnittliches Netto-Einkommen.

Ihr Arbeitgeber berechnet seinen Zuschuss aber so, als wären Sie gesetzlich versichert und bekämen den üblichen Kassensatz.

Höhe des Mutterschaftsgeldes bei einem 325-Euro-Job

Geringfügig Beschäftigte erhalten lediglich eine Einmalzahlung von 210 Euro. Die bekommen Sie nicht vom Arbeitgeber und der Krankenkasse, sondern vom Bundesversicherungsamt.

Mutterschaftsgeld bei Selbstständigen

Wenn Sie als Selbständige freiwillig gesetzlich versichert sind und Anspruch auf Krankengeld haben, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Kein Mutterschaftsgeld erhalten Frauen, die als Familienmitglied über Ihren Mann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind.

Das Mutterschaftsgeld muss beantragt werden. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wenn Sie privat versichert sind oder einen einen 325-Euro-Job ausüben, müssen Sie sich an die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn wenden.

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.





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