Waffenrecht

Ab und zu werden Fragen von Eltern und Lehrkräften an das Kreisjugendamt heran getragen, die das Waffenrecht betreffen.

Auf den ersten Blick erscheint dies im Zusammenhang mit Kindern und Jugendlichen seltsam, da man annehmen könnte, dass der Umgang mit Waffen nur bestimmte Berufs- oder Personengruppen, wie Polizisten, Wachpersonal, Jäger oder Sportschützen angeht.

Die Bestimmungen des Waffengesetzes betreffen jedoch nicht nur Schusswaffen, wie Jagdgewehre oder Sportpistolen, sondern beziehen zahlreiche andere Gegenstände ein, die sich gelegentlich bei Jugendlichen finden.

Es existieren verschiedene Informationsschriften, die Informationen zu den umfangreichen rechtlichen Bestimmungen beinhalten.

Einen Einstieg in diese Thematik bietet das Online-Handbuch „Jugendschutz“, das auch ein Kapitel »W« mit dem Titel „Waffen“ enthält (s. www.handbuch-jugendschutz.de )

Auch das Hessische Landeskriminalamt hat eine Informationsschrift zu diesem Thema, betitelt „Entschärft. Jugendtypische Waffen und Gegenstände“, herausgebracht. Diese Broschüre kann unter www.polizei.hessen.de , Rubrik „Vorbeugung“, Stichworte „Verhaltensprävention“, „Kinder und Jugendliche“ eingesehen und abgespeichert werden.





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