Elterngeld

Seit dem 1. Januar 2007 ist das Erziehungsgeld durch das Elterngeld ersetzt. Gibt ein Elternteil nach der Geburt eines Kindes seine Arbeit auf, wird der Staat künftig zwölf Monate als Lohnersatz Elterngeld zahlen. Zwei zusätzliche Partnermonate geben auch Vätern einen Anreiz, Elternzeit zu nehmen.

Das Elterngeld soll dazu beitragen, dass Eltern sich Zeit für ihre Kinder nehmen können, ohne deswegen finanzielle Einschränkungen hinnehmen zu müssen.

Überblick:

Das Elterngeld wird 12 Monate lang an erwerbstätige Eltern gezahlt, wenn ein Partner das Berufsleben unterbricht oder die Erwerbstätigkeit auf höchstens 30 Stunden wöchentlich reduziert. Es wird ein Einkommensersatz in Höhe von bis zu 67 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens gezahlt, mindestens 300 Euro, höchstens aber 1.800 Euro.

Zwei Partnermonate werden zusätzlich als Bonus gewährt, wenn auch der andere Partner für die Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit einschränkt oder unterbricht. Dies soll auch den Vätern einen Anreiz geben, Elternzeit zu nehmen.

Das Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und Pflegeeltern. Damit ist das Elterngeld allen Eltern mit einem Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren.

Eltern mit geringen Einkommen und Eltern von Geschwisterkindern, die in enger Folge geboren werden, werden besonders berücksichtigt.

Geringverdiener-Komponente:

Die Bezieher von kleinem Einkommen werden dabei besonders gefördert. Wenn der Nettoverdienst weniger als 1000 Euro im Monat beträgt, erhöht sich der Prozentsatz, zu dem das Elterngeld wegfallendes Erwerbseinkommen ausgleicht, auf bis zu 100 Prozent des vorherigen Einkommens. Der Prozentsatz wird dabei gleitend erhöht. Für je 20 Euro unter der maßgeblichen Grenze steigt die Ersatzrate um ein Prozent.

Geschwisterbonus:

Die Situation von Familien, in denen nach kurzer Zeit ein Geschwisterkind geboren wird, wird besonders berücksichtigt: Wird innerhalb von 24 Monaten ein weiteres Kind geboren, wird zusätzlich zum neuen Elterngeld die Hälfte der Differenz zum bisherigen Elterngeld gezahlt.

Antrag auf Elterngeld

Der Antrag auf Elterngeld ist bei der zuständigen Erziehungsgeldstelle zu stellen. Im Main-Kinzig-Kreis ist dies die Verwaltungsstelle Fulda des Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales.

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda
Postfach 2351
36013 Fulda
www.rp-giessen.de
Informationen zum Elterngeld erhalten Sie unter der Telefon-Hotline 0641-3034-444

Links zum Thema:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend





zur Suche zur Startseite info@mitkindundkegel.de Druckansicht