Was Sie über die Schülerbeförderung wissen sollten

Weitere Informationen zu den häufig gestellten Fragen zum Thema Schülerbeförderung finden Sie auch auf den Internetseiten der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH .

Fahrtkostenberechnung

Die Abteilung Schülerbeförderung der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH (Link zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern) übernimmt und erstattet die Schülerbeförderungskosten nach Maßgabe des Paragrafen 161 Hess. SchulG.

Wer hat Anspruch?

Schüler der Grundstufe (Kl. 1 - 4 und Eingangsstufe/Vorklasse) - Primarstufe.

Ein Anspruch auf Fahrtkosten besteht, wenn die kürzeste Wegstrecke von der Wohnung der Schülerin/des Schülers zur Sonderschule und zuständigen Grundschule mehr als 2 km (einfache Entfernung) beträgt.

Schüler der Mittelstufe (Kl. 5 - 10) - Sekundarstufe

Ein Anspruch auf Fahrtkosten besteht nur dann, wenn die kürzeste Wegstrecke von der Wohnung der Schülerin/des Schülers zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen Schule, deren Unterrichtsangebot es ermöglicht den gewünschten Abschluss am Ende der Mittelstufe ohne Schulwechsel zu erreichen, mehr als 3 km (einfache Entfernung) beträgt.

Sekundarstufe 1 beinhaltet: die Förderstufe, die Hauptschule, die Realschule, das Gymnasium, die integrierte und kooperative Gesamtschule, die Sonderschule

Schüler an Berufsschulen

Fahrtkostenerstattung ist möglich für:

Auch hier gilt: Ein Anspruch auf Erstattung besteht nur dann, wenn die kürzeste Wegstrecke von der Wohnung der Schülerin/des Schülers bis zur nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule mehr als 3 km (einfache Entfernung) beträgt und die Schule (nur Berufsschule nicht Berufsfachschule) sich in einem anderen Ort, als dem Wohn- oder Arbeitsort befindet.

Wie wird beantragt?

Den Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten erhalten die Schüler im Sekretariat der besuchten Schule oder als PDF-File zum Ausfüllen und Ausdrucken am PC. Den vollständig ausgefüllten Antrag geben Sie bitte im Schulsekretariat ab. Die Schule prüft die Angaben, bestätigt den Schulbesuch und sendet den Antrag an die Kreisverkehrsgesellschaft Abteilung Schülerbeförderung. Die Schülerbeförderung bearbeitet den Antrag und sendet einen positiven oder negativen Bescheid an den Antragsteller.

Wie wird erstattet?

Mit dem zugegangen Bescheid ist über den Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten lediglich dem Grunde nach entschieden worden. Die Beförderungskosten werden nicht automatisch gezahlt. Dazu ist der Erstattungsantrag auszufüllen.

Einen solchen gibt es wiederum in der Schule oder ebenfalls als PDF-File zum Ausfüllen am PC.

Was wird erstattet?

Im Regelfall der günstigste Tarif der öffentlichen Verkehrsmittel. Es besteht kein Anspruch auf Benutzung eines bestimmten Verkehrsmittels.

Wann und wieviel erstattet?

Die nachgewiesenen notwendigen Beförderungskosten werden auf Antrag (Erstattungsantrag) jeweils rückwirkend halbjährlich nach Beendigung eines Schulhalbjahres erstattet. Der Antrag ist über die besuchte Schule einzureichen. Es werden nur Kosten für die günstigste Verbindung zwischen Wohnung und Schule und damit Einzel-, Wochen- und Monatskarten, die unter Berücksichtigung der Ferienzeiten bzw. unterrichtsfreien Tagen, erforderlich sind, erstattet.

Die Fahrkarten sind, geordnet und aufgeklebt, dem Antrag beizufügen.

Frist

Fahrtkosten für ein Schuljahr werden nur erstattet, wenn der Antrag bis zum 31. Dezember des Jahres gestellt wird, in dem das Schuljahr endet. Beispiel: Für das Schuljahr 2018/2019 (August 2018 bis Juli 2019) ist der Stichtag (Eingang in der Schule oder bei der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH, Abteilung Schülerbeförderung) der 31.12.2019. Alle Anträge für das Schuljahr 2018/2019 die nach diesem Tag abgegeben werden, verfallen (gesetzlicher Fristablauf).

Änderungen

Die Entscheidung über die Gewährung von Schülerbeförderungskosten erfolgt aufgrund der im Grundsatzantrag gemachten Angaben. Bei Änderungen (Schul-, Schulform- oder Wohnungswechsel) muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Online-Formulare

Beide o.g. Formulare stehen als PDF-Dateien zum Download auf der Internetseite der Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH zur Verfügung. Die Formulare können am Bildschirm ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden. Abgegeben werden die Formulare im Sekretariat der besuchten Schule.





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