Jugendstrafverfahren

Wenn Kinder bzw. Jugendliche mit Straftaten konfrontiert werden, sei es als Opfer, sei es als Täter oder Täterin, dann besteht bei den Betroffenen und ihren Eltern häufig Unklarheit und Verunsicherung bzgl. der Situation.

Es gibt zu diesem Komplex vier Informationsschriften, die eine rasche und verlässliche Orientierung ermöglichen.

An jugendliche Opfer richtet sich die Veröffentlichung „Ich habe Rechte“ des Bundesministeriums der Justiz.

Sie geht davon aus, daß ein Strafverfahren für die Opfer belastend ist, was auf fehlende Informationen hinsichtlich seines Ablaufs zurückgeführt wird. Diesem Mißstand will diese Schrift abhelfen. In drei Kapiteln, „Gedanken und Gefühle vor der Anzeige“, „Strafrecht und Strafverfahren - was bedeutet das überhaupt ?“ sowie „Tipps zur Kinder- und Jugendhilfe“ werden grundlegende Informationen geboten. Eine kleine Sammlung von fünf Bespielfällen ergänzt die Ausführungen.

Diese Informationsschrift kann auf http://time4teen.de , Rubrik „Service & Infos“, Stichwort „Mediathek/Download“ eingesehen und abgespeichert werden.

Eine andere Zielgruppe, die jugendlichen Täter und Täterinnen, haben zwei Broschüren des Landesjugendamts Berlin als Zielgruppe. In „Erwischt – was nun?“ wird der Weg von der Ermittlung bis zur möglichen Verurteilung beschrieben und erläutert.

Detaillierter Ausführungen zum Jugendstrafverfahren finden sich in einer weiteren Veröffentlichung des Amtes mit dem Titel „Der kleine Finger. Ablauf eines Jugendstrafverfahrens“.

An Eltern jugendlicher Straftäter und –täterinnen wendet sich die Schrift „Was tun ? Wenn Kinder und Jugendliche mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Informationen für Eltern“ des Innenministeriums von Baden-Württemberg.

Alle drei Broschüren können ebenfalls unter der obigen Internetadresse http://time4teen.de , Rubrik „Ein Verfahren“, eingesehen und abgespeichert werden.





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