Alter
ab dem
U-Untersuchung
1.
- 6. Lebenstag
U1- Neugeborenenuntersuchung
Diese wird direkt nach der Geburt durch einen
Kinderarzt, Geburtshelfer oder eine Hebamme
durchgeführt. Es wird die Anpassung des Neugeborenen
an das Leben außerhalb des Mutterleibs
überprüft und schwere Fehlbildungen sowie lebensgefährliche
Krankheiten ausgeschlossen. Zur Vorbeugung
einer Blutung erhält das Neugeborene
Vitamin K. Die Gabe des Vitamins wird bei der U2
und U3 wiederholt.
3.
- 10. Lebenstag
U2
Bei dieser Untersuchung wird die Funktion des
Organ- und Nervensystems geprüft und auf Fehlbildungen
geachtet. Weitere Schwerpunkte sind die
Nahrungsaufnahme, Ernährungs- und Stillberatung
sowie die Aufklärung zur Rachitis- und Karies Prophylaxe
(Vitamin D und Fluor Tabletten).
4.
- 6. Lebenswoche
U3
Im Vordergrund stehen die überprüfung des Nervensystems
und der Sinnesfunktionen sowie das
regelgerechte Gedeihen. Im Rahmen der Beurteilung
des Bewegungsapparats wird eine Ultraschalluntersuchung
der Hüften durchgeführt. Häufig erfolgt
bereits eine Beratung zu Impfungen, die bei
der nächsten Vorsorgeuntersuchung anstehen.
3.
- 4. Lebensmonat
U4
Hier wird besonders auf die regelrechte Entwicklung
der Sinnesorgane, die Kontaktaufnahme zu Bezugspersonen,
die Stimmbildung sowie das Gedeihen
geachtet. Es erfolgen in der Regel die ersten Impfungen
gemäß Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission
(STIKO) am Robert-Koch-Institut.
6.
- 7. Lebensmonat
U5
Im Vordergrund steht die Beurteilung der motorischen
Entwicklung, Hör- und Sehfunktion und der
Sprachentwicklung sowie der sozialen Interaktion
mit Bezugspersonen. Zwischenzeitlich sollten alle
empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sein.
10. - 12. Lebensmonat
U6
Ziel der Untersuchung ist es, den Entwicklungsstand
zu ermitteln. Es werden Sinnesfunktionen, Sprache,
Motorik und Verhalten überprüft. Häufig werden an
diesem Termin weitere Regelimpfungen durchgeführt.
21. - 24. Lebensmonat
U7
Im Mittelpunkt steht die Beurteilung der Sprachund
Sinnesentwicklung, der motorischen Fähigkeiten
sowie der Entwicklung des Sozialverhaltens. Zur
Einschätzung des Sprach- und Hörvermögens werden
auch die Eltern befragt. Oft ist diese Untersuchung
schwierig durchzuführen, da die Kinder zu
diesem Zeitpunkt meist sehr ängstlich sind und die
erste "Trotzphase" durchlaufen.
34. - 36. Lebensmonat
U7a
Schwerpunkte der Vorsorgeuntersuchung U7a sind das Erkennen und die Behandlungseinleitung von allergischen Erkrankungen, Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht,
Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien. Zusätzlich wird auch überprüft, ob das Wachstum, z.B. der Wirbelsäule, ohne Störungen verläuft.
Der Kinder- und Jugendarzt bzw. Ärztin berät Sie auch, ob Ihr Kind reif für den Kindergarten ist.
46. - 48. Lebensmonat
U8
Im Zentrum steht die Untersuchung des Wachstums,
insbesondere der Ausschluss von Krankheiten des
Bewegungsapparates. Beurteilt wird auch die geistige
Entwicklung (u.a. der Konzentration und Wahrnehmung).
Verhaltensauffälligkeiten, Schlafstörungen
und der Toilettengang werden vorwiegend
durch die Befragung der Eltern erfasst.
60. - 64.
Lebensmonat
U9
Die Kinder werden hinsichtlich ihrer motorischen,
geistigen, sprachlichen und sozialen Entwicklung
sowie ihrer Sinnensfunktionen überprüft. Im Elterngespräch
werden Schlaf- und Konzentrationsstörungen
ermittelt. Zu diesem Zeitpunkt sollten nicht nur
die Auffrischimpfungen durchgeführt werden, sondern
auch etwaige Impflücken, d.h. fehlende Impfungen,
nachgeholt werden.
7. bis 8. Lebensjahr
U10
Die Vorsorgeuntersuchung U10 soll die Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen.
Schwerpunkte sind das Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen),
Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS: Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung).
9. bis 10. Lebensjahr
U11
Schwerpunkte der U11 sind: Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien,
gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll unter anderem der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln
erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (u.a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung).
13. bis 15. Lebensjahr
J1
allg. Gesundheit und Entwicklung
in Hinblick auf Körper und Psyche
17. bis 18. Lebensjahr
J2
Kinder- und Jugendärzte bzw. Ärztinnen empfehlen zusätzlich zu den üblichen kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind mit etwa 16 Jahren die J2 (16 bis 17 Jahre) mit den
Schwerpunkten: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen;
begleitende Beratung bei der Berufswahl. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob die Untersuchung erstattet wird.