Finanzierung der KindertagespflegeMit der Satzung zur Teilnahme an der Kindertagespflege des Main-Kinzig-Kreises, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung vom 08.06.2009, ändert sich grundlegend die öffentlich finanzierte Kindertagespflege zum 01.07.2009. Änderungssatzung zu der "Satzung zur Teilnahme an der Kindertagespflege". Fördervoraussetzungen für diese Finanzierung sind:
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| Wie erhalte ich die Förderleistungen für die Kindertagespflege? Hier die Formulare zum Herunterladen: |
| FÜR ELTERN |
| • Kindertagespflegevertrag |
| • Antrag der Personensorgeberechtigten zur Förderung in Kindertagespflege |
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Der folgende Antrag gilt nur für Personen mit geringem Einkommen und wird auf der Grundlage der Einkommensberechnung des SGB II bearbeitet: • Antrag auf Erlass oder Ermäßigung des Kostenbeitrages |
| FÜR KINDERTAGESPFLEGEPERSONEN |
| • Kindertagespflegevertrag |
| • Antrag der Tagespflegeperson zur Förderung in Kindertagespflege |
| • Erklärung zum Einkommen |
| • Meldebogen |
| • Belegungsplan |
| • Antrag Folgepflegeerlaubnis |