Finanzierung der Kindertagespflege

Mit der Satzung zur Teilnahme an der Kindertagespflege des Main-Kinzig-Kreises, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung vom 08.06.2009, ändert sich grundlegend die öffentlich finanzierte Kindertagespflege zum 01.07.2009.

Änderungssatzung zu der "Satzung zur Teilnahme an der Kindertagespflege".

Fördervoraussetzungen für diese Finanzierung sind:

  • Die Kindertagespflegestelle ist durch eine aktuelle Pflegerlaubnis nach § 43 SGB VIII anerkannt.
  • Diese Leistung ist für die Entwicklung und Förderung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten.
  • Die Erziehungsberechtigten haben ihren Hauptwohnsitz im MKK und sind
    • nachweislich Erwerbstätigkeit oder
    • sind arbeitssuchend
    • befinden sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, Schul- oder Hochschulausbildung oder
    • erhalten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinn des Sozialgesetzbuches, Zweiten Buch.

Wie erhalte ich die Förderleistungen für die Kindertagespflege? Hier die Formulare zum Herunterladen:
FÜR ELTERN
Kindertagespflegevertrag
Antrag der Personensorgeberechtigten zur Förderung in Kindertagespflege
Der folgende Antrag gilt nur für Personen mit geringem Einkommen und wird auf der Grundlage der Einkommensberechnung des SGB II bearbeitet:
Antrag auf Erlass oder Ermäßigung des Kostenbeitrages
FÜR KINDERTAGESPFLEGEPERSONEN
Kindertagespflegevertrag
Antrag der Tagespflegeperson zur Förderung in Kindertagespflege
Erklärung zum Einkommen
Meldebogen
Belegungsplan
Antrag Folgepflegeerlaubnis




zur Startseite info@mitkindundkegel.de Druckansicht