Finanzierung der Kindertagespflege

Änderungen des Kinderfördergesetzes und der Krankenversicherungsbeiträge, haben zu formellen Änderungen in der Satzung zur Teilnahme an der Kindertagespflege im Main-Kinzig-Kreis geführt. Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises hat beiliegende Satzung beschlossen. Diese Satzung trat zum 01.01.2024 in Kraft.

Fördervoraussetzungen für diese Finanzierung sind:

Wie erhalte ich die Förderleistungen für die Kindertagespflege? Hier die Formulare zum Herunterladen:
FÜR ELTERN
Erstantrag: Kindertagespflegevertrag
Erstantrag:Antrag der Personensorgeberechtigten zur Förderung in Kindertagespflege
Notwendige Unterlagen
Folgeantrag:Folge- oder Änderungsantrag der Personensorgeberechtigten
Folgeantrag:Änderungsvertrag
Arbeitszeitnachweis
Arbeitszeitnachweis Selbständige
Anlage: Nachweis der Wegstrecke
Der folgende Antrag gilt nur für Personen mit geringem Einkommen und wird auf der Grundlage der Einkommensberechnung des SGB II bearbeitet:
Antrag auf Erlass oder Ermäßigung des Kostenbeitrages
FÜR KINDERTAGESPFLEGEPERSONEN
Kindertagespflegevertrag
Antrag der Tagespflegeperson zur Förderung in Kindertagespflege
Erklärung zum Einkommen
Meldebogen
Belegungsplan
Deckblatt Belegungsplan
Leitfaden Belegungsplan
Antrag Folgepflegeerlaubnis

Kontakt
Sachbearbeiterin Zuständigkeit Sprechzeit
Frau Dorn Für Tagespflegepersonen Orte A - K sowie Linsengericht und Neuberg Mo - Do 08.00 - 12.00 Uhr
Frau Wolf Für Tagespflegepersonen Orte L - Z Mo - Do 12.30 - 15.00 Uhr
Frau Stadtmüller Für Eltern Orte A - Z Mo und Do 08.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.00 Uhr
Mi 08.30 - 12.00 Uhr
Frau Schultheis Für Eltern Orte A - Z Di und Mi 08.30 - 12.00 Uhr und 12.30 - 15.00 Uhr
Fr 08.30 - 12.00 Uhr

WICHTIGE INFORMATION

Sehr geehrte Eltern,

bitte denken Sie an unsere Umstellung des Abrechnungsverfahrens zum 01.01.2014.
Ein Einzug von Ihrem Konto ist ab dem 01.01.2014 NICHT mehr möglich.
Bitte stellen Sie sicher, dass die anfallenden Betreuungsgebühren ab 2014 immer bis 15. des laufenden Monats direkt an den Main-Kinzig-Kreis geleistet werden. Hierfür empfehlen wir die Einrichtung eines Dauerauftrages. Für alle künftigen Überweisungen oder für das Lastschriftverfahren verwenden Sie bitte immer im Verwendungszweck
die für Sie zugeordnete Referenznummer.
Bitte beachten Sie die allgemeine Umstellung im Bankensystem auf das SEPA-Verfahren und verwenden Sie für den Zahlungsverkehr bitte eine unserer Bankverbindungen.

Vielen Dank!





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