U-Kalender


Vorname Ihres Kindes: Geburtsdatum Ihres Kindes   (z B. 01.08.2012):
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Alter
ab dem
U-Untersuchung
1. - 6. Lebenstag
U1- Neugeborenenuntersuchung
Diese wird direkt nach der Geburt durch einen Kinderarzt, Geburtshelfer oder eine Hebamme durchgeführt. Es wird die Anpassung des Neugeborenen an das Leben außerhalb des Mutterleibs überprüft und schwere Fehlbildungen sowie lebensgefährliche Krankheiten ausgeschlossen. Zur Vorbeugung einer Blutung erhält das Neugeborene Vitamin K. Die Gabe des Vitamins wird bei der U2 und U3 wiederholt.
3. - 10. Lebenstag
U2
Bei dieser Untersuchung wird die Funktion des Organ- und Nervensystems geprüft und auf Fehlbildungen geachtet. Weitere Schwerpunkte sind die Nahrungsaufnahme, Ernährungs- und Stillberatung sowie die Aufklärung zur Rachitis- und Karies Prophylaxe (Vitamin D und Fluor Tabletten).
4. - 6. Lebenswoche
U3
Im Vordergrund stehen die überprüfung des Nervensystems und der Sinnesfunktionen sowie das regelgerechte Gedeihen. Im Rahmen der Beurteilung des Bewegungsapparats wird eine Ultraschalluntersuchung der Hüften durchgeführt. Häufig erfolgt bereits eine Beratung zu Impfungen, die bei der nächsten Vorsorgeuntersuchung anstehen.
3. - 4. Lebensmonat
U4
Hier wird besonders auf die regelrechte Entwicklung der Sinnesorgane, die Kontaktaufnahme zu Bezugspersonen, die Stimmbildung sowie das Gedeihen geachtet. Es erfolgen in der Regel die ersten Impfungen gemäß Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut.
6. - 7. Lebensmonat
U5
Im Vordergrund steht die Beurteilung der motorischen Entwicklung, Hör- und Sehfunktion und der Sprachentwicklung sowie der sozialen Interaktion mit Bezugspersonen. Zwischenzeitlich sollten alle empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sein.
10. - 12. Lebensmonat
U6
Ziel der Untersuchung ist es, den Entwicklungsstand zu ermitteln. Es werden Sinnesfunktionen, Sprache, Motorik und Verhalten überprüft. Häufig werden an diesem Termin weitere Regelimpfungen durchgeführt.
21. - 24. Lebensmonat
U7
Im Mittelpunkt steht die Beurteilung der Sprachund Sinnesentwicklung, der motorischen Fähigkeiten sowie der Entwicklung des Sozialverhaltens. Zur Einschätzung des Sprach- und Hörvermögens werden auch die Eltern befragt. Oft ist diese Untersuchung schwierig durchzuführen, da die Kinder zu diesem Zeitpunkt meist sehr ängstlich sind und die erste "Trotzphase" durchlaufen.
34. - 36. Lebensmonat
U7a
Schwerpunkte der Vorsorgeuntersuchung U7a sind das Erkennen und die Behandlungseinleitung von allergischen Erkrankungen, Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien. Zusätzlich wird auch überprüft, ob das Wachstum, z.B. der Wirbelsäule, ohne Störungen verläuft. Der Kinder- und Jugendarzt bzw. Ärztin berät Sie auch, ob Ihr Kind reif für den Kindergarten ist.
46. - 48. Lebensmonat
U8
Im Zentrum steht die Untersuchung des Wachstums, insbesondere der Ausschluss von Krankheiten des Bewegungsapparates. Beurteilt wird auch die geistige Entwicklung (u.a. der Konzentration und Wahrnehmung). Verhaltensauffälligkeiten, Schlafstörungen und der Toilettengang werden vorwiegend durch die Befragung der Eltern erfasst.
60. - 64. Lebensmonat
U9
Die Kinder werden hinsichtlich ihrer motorischen, geistigen, sprachlichen und sozialen Entwicklung sowie ihrer Sinnensfunktionen überprüft. Im Elterngespräch werden Schlaf- und Konzentrationsstörungen ermittelt. Zu diesem Zeitpunkt sollten nicht nur die Auffrischimpfungen durchgeführt werden, sondern auch etwaige Impflücken, d.h. fehlende Impfungen, nachgeholt werden.
7. bis 8. Lebensjahr
U10
Die Vorsorgeuntersuchung U10 soll die Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen. Schwerpunkte sind das Erkennen und ggf. Einleitung der Therapie von umschriebenen Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS: Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung).
9. bis 10. Lebensjahr
U11
Schwerpunkte der U11 sind: Erkennen und Behandlungseinleitung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien, gesundheitsschädigendem Medienverhalten. Diese Untersuchung soll unter anderem der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen, aber auch gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen (u.a. Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung).
13. bis 15. Lebensjahr
J1
allg. Gesundheit und Entwicklung
in Hinblick auf Körper und Psyche
17. bis 18. Lebensjahr
J2
Kinder- und Jugendärzte bzw. Ärztinnen empfehlen zusätzlich zu den üblichen kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind mit etwa 16 Jahren die J2 (16 bis 17 Jahre) mit den Schwerpunkten: Erkennen und Behandlungseinleitung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfbildung, Diabetes-Vorsorge, Sozialisations- und Verhaltensstörungen; begleitende Beratung bei der Berufswahl. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob die Untersuchung erstattet wird.