JugendgerichtshilfeDer Arbeitsbereich Jugendgerichtshilfe des Main-Kinzig-Kreises ist für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Infos zu folgenden Anliegen benötigen... - Meine Tochter / mein Sohn wurde straffällig (Alter 14 - 21 Jahre)...
- Ich möchte Informationen, wie eine Gerichtsverhandlung abläuft...
- Ist meine Tochter / mein Sohn nach einem Gerichtsurteil vorbestraft?
- Ich brauche Informationen über den Täteropferausgleich...
- Ich benötige Unterstützung bei der Ableistung von Arbeitsstunden...
- Ich benötige Auskunft wie lange meine Tochter / mein Sohn abends alleine weggehen darf...
- Ich möchte wissen wie hoch die Jugendkriminalitätsrate in meiner Gemeinde ist...
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