Schwanger? Und keiner darf es erfahren?

Wer die Schwangerschaft geheim halten muss, ist in einer schwierigen Lage. Wir helfen Ihnen bei einer vertraulichen Geburt.

Das bedeutet: Wir helfen Ihnen, Ihr Kind sicher zur Welt zu bringen. Wir sprechen mit niemandem darüber, wenn Sie das nicht möchten. Wir beraten Sie zur Geburt, wie und wo Sie Ihr Kind sicher bekommen können. Und wir beraten Sie zu Ihrer Situation. Damit Sie einen Weg finden, wie Sie mit der neuen Situation zurecht kommen.

Was Sie uns sagen, sagen wir niemandem weiter.

Diese Hilfe ist für Sie kostenlos. Diese Hilfe ist ein Angebot des Familien-Ministeriums.

Rufen Sie uns unter 0800 40 40 020 an. Dann sagen wir Ihnen, welche Beraterin in Ihrer Nähe ist.

Schwangere können auch per E-Mail und im Einzel-Chat eine Erstberatung durch Fachkräfte erhalten. Sie finden diese Angebote unter www.geburt-vertraulich.de

Falls Sie hörgeschädigt sind, können Sie kostenfrei einen Dolmetscherdienst nutzen.

Sie sagen der Beraterin 1 Mal, wer Sie sind. Die Beraterin schreibt das auf und hinterlegt diese Angaben an einem sicheren Ort. Wenn Ihr Kind 16 Jahre alt ist, kann Ihr Kind danach fragen. Dann kann Ihr Kind erfahren, wer seine Mutter ist.

Die Beraterin darf mit niemandem darüber sprechen. Das steht in einem Gesetz (1. Mai 2014).

Informationen finden Sie hier in diesem >>Flyer in verschiedenen Sprachen oder unter www.geburt-vertraulich.de .


Kann ich einer Beraterin uneingeschränkt vertrauen?
Ja. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht, d.h. niemand kann sie zwingen Informationen herauszugeben - auch kein Gericht oder Jugendamt.
Wer kann die vertrauliche Geburt in Anspruch nehmen?
Es gibt keine Beschränkungen bezüglich Alter, Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz.
Gibt es ein Notfalltelefon?
Ja, unter der Rufnummer 0800-40 40 020 erhält die Schwangere eine qualifizierte Beratung - rund um die Uhr.
Was bedeutet vertraulich - anonym?
Die Schwangere gibt ihren Namen nicht an. Sie wählt einen Fantasienamen. Dieser Fantasienamen kommt auf einen Umschlag, der beim Bundesamt für Familie aufbewahrt wird. Dieser kann frühestens nach 16 Jahren und nur vom Kind geöffnet werden.
Die Schwangere geht auch mit diesem Fantasienamen in die Klinik und entbindet.
Besteht eine Schweigepflicht gegenüber Eltern minderjähriger Schwangerer?
Auch die Eltern werden nur dann informiert, wenn die minderjährige Schwangere ihr Einverständnis gegeben haben sollte.
Wer trägt die Kosten einer vertraulichen Geburt?
Die Kosten der Geburt trägt in diesem Fall der deutsche Staat, das sind die Kosten für die Geburt selbst, sowie die Kosten für die Vor- und Nachsorge.
Hat die Schwangere die Möglichkeit, sich nach der Geburt doch für das Kind zu entscheiden?
Ja, jedoch gibt sie dafür ihre Anonymität auf, es sei denn, das Kind ist bereits adoptiert.
Welche Staatsbürgerschaft erhält das Kind, wenn die Mutter nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat?
Das Kind erhält automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft.





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