BundeserziehungsgeldgesetzDie Regelungen des Gesetzes zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit dienen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erleichtern Eltern die gemeinsame Betreuung ihres Kindes. Sie geben den Eltern Gestaltungsmöglichkeiten bei der Betreuung ihrer kleinen Kinder. Durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit sollen auch Vätern eine realistische Chance erhalten, sich an den Erziehungsaufgaben zu beteiligen. Beide Eltern können die Elternzeit auch gemeinsam nehmen, sowohl der Vater als auch die Mutter können während der Elternzeit bis zu je 30 Stunden in der Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen. |