Vorsorgeuntersuchung - U-Kalender

Seit 2008 sind alle Eltern in Hessen verpflichtet, ihre Kinder in vorgegebenen Rhythmen zu den Vorsorgeuntersuchungen zu bringen. Dabei handelt es sich um die von den Krankenkassen finanzierten Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9).

Merkblatt zum Kindergesundheitsschutz (Hessisches Sozialministerium)

Außerdem werden drei weitere Vorsorgeuntersuchungen von den Kinderärzten/ Jugendärzten angeboten: U10, U11 und J2. Die Kosten der Untersuchung werden nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

In U-Kalender der Bundeszentrale für gesund Aufklärung heitliche können Sie die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind individuell berechnen lassen.

www.kindergesundheit-info.de





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